Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildungsprüfung, die neben den Ausbildungsberufen Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit angeboten wird.

Die GSSK wurde nach der Einführung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Nachfolgeprüfung für die nicht mehr angebotene Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK eingeführt.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft: Zulassungsvoraussetzungen

Die Zulassung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erfordert in der Regel eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Darüber hinaus muss der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis im Bewachungsgewerbe erbracht werden. Ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sind zusätzlich vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzungen bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK).

Ausbildungsinhalte

Die Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft enthält folgende Themen:

  • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
  • Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und handeln
  • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik.

Prüfungsablauf

Die Prüfung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft ist in drei Teile aufgeteilt. Im schriftlichen Teil müssen zwei Situationsaufgaben bearbeitet werden, eine davon dreht sich um den Handlungsbereich rechts- und aufgabenbezogenes Handeln. Im zweiten Teil geht es um die Handlungsbereiche Gefahrenabwehr und Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik.

Die mündliche Prüfung läuft als situationsbezogenes Fachgespräch ab. Dabei liegt der Fokus auf dem Handlungsbereich sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und Handeln.

Kosten

Die Prüfungskosten für die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft belaufen sich derzeit (2018) auf 420 Euro.

Berufliche Perspektiven

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist nicht dem Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gleichgestellt.

Oft werden in der Praxis diese beiden Abschlüsse gleichwertig bewertet und vergütet.

Hat man die Prüfung als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft erfolgreich bestanden, besteht die Möglichkeit, die Externenprüfung zum Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit abzulegen. Im Anschluss kann die Weiterbildung zum Meister für Schutz und Sicherheit absolviert werden.

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft wird tarifvertraglich entlohnt. Mitarbeiter mit der GSSK profitieren im Gegensatz zu Kolleginnen und Kollegen mit der Unterrichtung nach Paragraph 34a GewO von höheren Löhnen als Fachkraft und werden in anspruchsvollen Bereichen eingesetzt.

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