Die Unterrichtung nach Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) ist die gesetzliche Grundlage für das Bewachungspersonal, um eine sozialversicherungspflichtige gewerbliche Tätigkeit bei einem Sicherheitsunternehmen aufnehmen zu können.

Zusammen mit der Bewachungsverordnung werden die gesetzlichen Grundlagen für die gewerbliche Bewachung von Personen und Sachwerten erfüllt. Die Unterrichtung nach Paragraph 34a GewO gilt für selbständige Tätigkeiten sowie Tätigkeiten im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses gleichermaßen.

Der Gesetzgeber will durch diese Regelung dafür sorgen, dass die im Bewachungsgewerbe eingesetzten Personen im behördlichen Sinn zuverlässig und geeignet sind.

Paragraph 34a GewO: Für wen die Unterrichtung Pflicht ist

Die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung ist gesetzlich erforderlich für alle Tätigkeiten in folgenden Bereichen:

  • Objektschutz
  • Werkschutz
  • Revierdienst
  • Veranstaltungsschutz
  • Begleit- und Personenschutz
  • Geld- und Werttransport
  • Detekteien und Ermittlungsdienste
  • Luftisicherheit

Für spezielle Tätigkeiten wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorausgesetzt.

Paragraph 34a GewO: Ausbildungsinhalte

Die Unterrichtung nach § 34a GewO beinhaltet folgende Themen:

  • Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Verfahrensrecht
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Bewachungsspezifische Themen des Datenschutzes
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik
  • Umgang mit Abwehrwaffen
  • Umgang mit Menschen, Deeskalationstechniken, Verhalten in Notsituationen.

Um Qualitätsstandards der Unterrichtung zu gewährleisten, setzt die IHK eine selbständige Verwendung der deutschen Sprache in Wort und Schrift voraus. Es wird das Niveau B1 oder besser erwartet.

Ebenso muss die Teilnahme an der Unterrichtung ohne Fehlzeiten nachgewiesen sowie mündliche und schriftliche Fragen beantwortet werden.

Paragraph 34a GewO: Lehrgangsträger, Dauer, Kosten

Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird von den Industrie- und Handelskammern angeboten.

Diese dauert 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und kostet derzeit (Mai 2018) 425 Euro bei der IHK für München und Oberbayern.

Paragraph 34a GewO: Befreiung von der Unterrichtung

Bestimmte Personengruppen mit einschlägigen Abschlüssen sind von der Unterrichtung nach § 34a GewO befreit.

Wer einen staatlich anerkannten Berufsabschluss zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, den Abschluss zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK, zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK), zum Geprüften Werkschutzmeister oder Meister für Schutz und Sicherheit vorweisen kann, ist von der Unterrichtung befreit.

Ebenso ist von der Unterrichtung befreit, wer einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, den mittleren Justizvollzugsdienst oder als Feldjäger der Bundeswehr erworben hat.

Weitere Personengruppen werden durch eine Stichtagregelung von der Unterrichtung befreit.

Somit ist jeder von der Unterrichtung befreit, der am 31.03.1996 in einem Bewachungs- oder Sicherheitsunternehmen beschäftigt war.

Abgrenzung zur beruflichen Qualifikation

Sehr oft wird die Unterrichtung nach Paragraph 34a als eine berufliche Qualifikation, bspw. die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gesehen.

Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist jedoch keine berufliche Qualifikation, sondern eine gesetzliche Mindestvoraussetzung.

Berufliche Perspektiven

Nachdem man die Unterrichtung nach Paragraph 34a GewO absolviert hat, besteht die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung nach 34a GewO abzulegen, um in speziellen Tätigkeitsbereichen in der Bewachungsbranche eingesetzt zu werden.

Alternativ bietet sich die Möglichkeit an, den Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) oder den Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz- und Sicherheit (FSS) zu absolvieren.

Die Fachabschlüsse eröffnen neue Karrieremöglichkeiten in anspruchsvollen Bereichen und bieten wesentlich höhere Verdienstmöglichkeiten.

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