Gemäß §34a der Gewerbeordnung ist die Sachkundeprüfung 34a für besonders sensible Bewachungstätigkeiten und für Bewachungsgewerbetreibende (Selbständige) gesetzlich vorgeschrieben.

Für Tätigkeiten innerhalb eines befriedeten Besitztums reicht die Unterrichtung nach § 34a aus.

Sachkundeprüfung 34a GewO: Für wen ist diese verpflichtend?

Die Sachkunde nach § 34a der Gewerbeordnung ist für folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Pflicht:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder
  • in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren)
  • Bewachungen im Einlassbereich von Diskotheken
  • Schutz vor Ladendieben

Seit Dezember 2016 ist für folgende Gruppen die Sachkundeprüfung 34a Pflicht:

  • Leitende Angestellte in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte nach dem Asylgesetz sowie amtliche Unterbringungen von asylsuchenden Menschen und Flüchtlingen)
  • Gewerbetreibende (Unternehmer in der Bewachung, Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.)
  • Leitende Angestellte in der Bewachung von geschützten Großveranstaltungen

Sachkundeprüfung 34a GewO: Ausbildungsinhalte

Die Sachkundeprüfung 34a umfasst folgende Ausbildungsinhalte:

  • BGB, Straf- und Verfahrensrecht, Gewerberecht
  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • Umgang mit Menschen
  • Umgang mit Verteidigungswaffen
  • Bewachungsspezifische Aspekte des Datenschutzes
  • Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundlagen der Sicherheitstechnik

Sachkundeprüfung § 34a GewO: Lehrgangsträger, Dauer, Kosten

Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO wird nur von der Industrie- und Handelskammer angeboten und kostet derzeit (Mai 2018) 170 Euro.

Die schriftliche Prüfung dauert 120 Minuten. Es folgt die mündliche Teilprüfung mit etwa 3 Teilnehmern je Gruppe. Diese dauert 1 Stunde.

Es werden gute Kenntnisse der deutschen Sprache dringen empfohlen, um die Prüfung erfolgreich zu bestehen. Die Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung kann über einen Lehrgangsträger als auch selbständig mit der Fachliteratur gemacht werden.

Sachkunde § 34a GewO: Befreiung von der Sachkunde

Wie bei der Unterrichtung nach § 34a GewO können bestimmte Personengruppen mit einschlägigen Abschlüssen von der Prüfung befreit werden.

Alle Personen, die am 01.01.2003 seit mindestens 3 Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Sicherheitsdienst tätig sind, haben den Nachweis der Sachkunde erbracht.

Abgrenzung zur Unterrichtung nach § 34a GewO

Die Sachkunde ist keine Unterrichtung 34a mit einer Prüfung. Die Anforderungen sind im Gegensatz zur Unterrichtung deutlich höher, sodass die Sachkunde die Unterrichtung ersetzt.

Berufliche Perspektiven

Nach der Prüfung besteht die Möglichkeit, die Fortbildungsprüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) zu absolvieren. Stattdessen kann auch der Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit (FSS) absolviert werden.

Beide Fachabschlüsse bieten wesentlich höhere tarifvertragliche Verdienstmöglichkeiten und eröffnen ganz neue Karrieremöglichkeiten.

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