Alarm- und Interventionsdienst
Die Intervention (lat. intervenire = dazwischentreten, sich einschalten) stellt im Allgemeinen die Einmischung einer unbeteiligten Seite in einen Konflikt. Im Sicherheitsdienst bedeutet das, dass eine gefahrenfreie Soll-Situation durch eine veränderte Ist-Situation ein Eingreifen oder eine Nachschau durch die Interventionskraft (IK) des Sicherheitsdienstes erforderlich macht. Dabei wird kein zeitlicher Aufschub geduldet. Die Intervention wird dabei in der Regel durch einen automatischen oder manuellen Alarm ausgelöst.
Die Intervention ist in der DIN 77200 geregelt. Die Alarmverfolgung geht immer von einer Gefahrensituation aus, welche an die beteiligten Sicherheitskräfte – Alarmbearbeiter und -verfolger – besondere Anforderungen stellt. Dabei erfolgt die Alarmbearbeitung in der Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) und der Interventionsdienst bzw. die Alarmverfolgung am Ereignisort.
Die NSL-Fachkraft hat folgende Aufgaben:
- Ereigniserfassung
- Informationsbereitstellung
- Nachrichtenbearbeitung
- Dokumentation.
1. Ereigniserfassung
In der Notruf- und Service-Leitstelle gehen die Ereignisse auf unterschiedlichste Arten ein. Entweder über eine Gefahrenmeldeanlage (GMA), ein Telefonat, die Videoüberwachung oder über Funk. Bereits bei ihrem Eingang müssen die Ereignisse bewertet werden (echter oder fehlerhafter Alarm).
2. Informationsbereitstellung
Als nächste Maßnahme, die durch die NSL durchgeführt wird, ist die Bereitstellung von relevanten Informationen wie Alarmplänen, Anfahrtswegen, Zutrittsmöglichkeiten, Schaltplänen, Telefonlisten und aktuellen Gegebenheiten. Diese werden an vorher festgelegte Stellen wie z.B. die Werk,- Betriebs- oder Berufsfeuerwehr übergeben.
3. Nachrichtenbearbeitung
Eine der Hauptaufgaben der NSL ist die zentrale Kommunikationssteuerung über die Funkanlage und das Telefonsystem. In der heutigen Zeit, in der nationale und internationale Kunden auf das Know-how einer NSL angewiesen sind, sollte eine mehrsprachige Kommunikation durch die NSL-Fachkraft sichergestellt werden.
4. Dokumentation
Die vitale Aufgabe der NSL ist die Beweissicherung und eine nachhaltige und verwechslungsfreie Dokumentation und Bereitstellung von Ereignisdaten. Auch für Zwecke der taktischen Nachbearbeitung ist eine lückenlose Dokumentation erforderlich.
