Sachkundeprüfung 34a Gewerbeordnung

Gemäß § 34a der Gewerbeordnung ist die Sachkundeprüfung 34a für besonders sensible Bewachungstätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben.

Sachkundeprüfung 34a GewO: Für wen ist diese verpflichtend?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist für folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Pflicht:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder
  • In Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren)
  • Bewachungen im Einlassbereich von Diskotheken
  • Schutz vor Ladendieben

Seit Dezember 2016 ist für folgende Gruppen die Sachkundeprüfung 34a Pflicht:

  • Leitende Angestellte in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte nach dem Asylgesetz sowie amtliche Unterbringungen von asylsuchenden Menschen und Flüchtlingen)
  • Gewerbetreibende (Unternehmer in der Bewachung, Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.)
  • Leitende Angestellte in der Bewachung von geschützten Großveranstaltungen

Abgrenzung zur Unterrichtung nach § 34a GewO

Die Sachkundeprüfung ist keine Unterrichtung 34a mit einer Prüfung. Die Anforderungen sind im Gegensatz zur Unterrichtung deutlich höher, sodass die Sachkunde die Unterrichtung ersetzt.