Sachkundeprüfung 34a Gewerbeordnung

Gemäß § 34a der Gewerbeordnung ist die Sachkundeprüfung 34a für besonders sensible Bewachungstätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben.

Sachkundeprüfung 34a GewO: Für wen ist diese verpflichtend?

Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist für folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Pflicht:

  • Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder
  • In Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren)
  • Bewachungen im Einlassbereich von Diskotheken
  • Schutz vor Ladendieben

Seit Dezember 2016 ist für folgende Gruppen die Sachkundeprüfung 34a Pflicht:

  • Leitende Angestellte in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte nach dem Asylgesetz sowie amtliche Unterbringungen von asylsuchenden Menschen und Flüchtlingen)
  • Gewerbetreibende (Unternehmer in der Bewachung, Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.)
  • Leitende Angestellte in der Bewachung von geschützten Großveranstaltungen

Die Sachkundeprüfung nach §34a GewO gehört für viele Tätigkeiten im Sicherheitsdienst zu den wichtigsten Voraussetzungen. Gute Vorbereitung ist dabei entscheidend. Wer sich gezielt auf die IHK-Prüfung vorbereiten möchte, findet passende Bücher und Lernmaterialien bei Amazon*.

Abgrenzung zur Unterrichtung nach § 34a GewO

Die Sachkundeprüfung ist keine Unterrichtung 34a mit einer Prüfung. Die Anforderungen sind im Gegensatz zur Unterrichtung deutlich höher, sodass die Sachkunde die Unterrichtung ersetzt.