Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) ist eine Fortbildungsprüfung, die neben den Ausbildungsberufen Fachkraft für Schutz und Sicherheit und Servicekraft für Schutz und Sicherheit angeboten wird.

Die GSSK wurde nach der Einführung des Ausbildungsberufes Fachkraft für Schutz und Sicherheit als Nachfolgeprüfung für die nicht mehr angebotene Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK eingeführt.

GSSK: Zulassung zur Prüfung

Die Zulassung zur Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer erfordert in der Regel eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.

Darüber hinaus muss der Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufspraxis im Bewachungsgewerbe erbracht werden. Ein Mindestalter von 24 Jahren sowie die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs sind zusätzlich vorgeschrieben.

Weitere Informationen zur Zulassungsvoraussetzungen bietet die Industrie- und Handelskammer.

Ausbildungsinhalte

Die Prüfung zur Schutz- und Sicherheitskraft enthält folgende Themen:

  • Rechts- und aufgabenbezogenes Handeln
  • Sicherheits- und serviceorientiertes Verhalten und handeln
  • Gefahrenabwehr sowie Einsatz von Schutz- und Sicherheitstechnik.

Abgrenzung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist nicht dem Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gleichgestellt.

Oft werden in der Praxis diese beiden Abschlüsse gleichwertig bewertet und vergütet.

Der Abschluss zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK hat Bestandsschutz.