Brandschutz

Der Brandschutz umfasst alle Maßnahmen, die der Entstehung eines Brandes oder seiner Ausbreitung vorbeugen. Es wird zwischen dem vorbeugenden und dem abwehrenden Brandschutz unterschieden.

Der Brandschutz ist ein wesentlicher Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes in den Bereichen Objektschutz und Werkschutz.

Brandschutz

Brandschutz: Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Da es in Deutschland kein einheitliches Brandschutzgesetz gibt, finden sich die gesetzlichen Regelungen des Brandschutzes in einer Vielzahl von Rechtsvorschriften.

Einige gesetzliche Bestimmungen des betrieblichen Brandschutzes ergeben sich aus folgenden Rechtsvorschriften:

    • Art. 14 Abs. 2 GG
    • Landesbauordnung
    • Musterbauordnung
    • DIN 4102
    • Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
    • § 10 ArbSchG
    • BGR 133.

Neben diesen Rechtsvorschriften finden weitere Bestimmungen Anwendung.





 


Brandschutzordnung nach DIN 14096

In der DIN 14096 wird der Inhalt und Aufbau der Brandschutzordnung geregelt. Die Brandschutzordnung gilt in Gebäuden und Betriebsbereichen und wird in drei Bereiche unterteilt:

  • Brandschutzordnung Teil A
  • Brandschutzordnung Teil B
  • Brandschutzordnung Teil C.

Neben der Brandschutzordnung ist ein Räumungsplan erforderlich.

Brandklassen nach DIN EN 2

Der Brandschutz wird in fünf Brandklassen aufgeteilt:

Brandklasse A

Brandart: Feste, organische Stoffe, die unter der Glutbildung verbrennen.

Beispiele: Papier, Holz, Kohle.

Geeignetes Löschmittel: Wasser, Löschpulver.

Brandklasse B

Brandart: Flüssige oder flüssig werdende Stoffe.

Beispiele: Benzin, Harz, Teer, Wachs.

Geeignetes Löschmittel: Schaum, Löschpulver, Kohlendioxid.

Brandklasse C

Brandart: Gase.

Beispiele: Erdgas, Wasserstoff, Acetylen, Propan.

Geeignetes Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver.

Brandklasse D

Brandart: Metalle.

Beispiele: Magnesium, Natrium, Aluminium.

Geeignetes Löschmittel: D-Löschpulver, Sand, Graugussspäne.

Brandklasse F

Brandart: Speiseöle/-fette.

Geeignetes Löschmittel: Fettbrandlöscher.

Löschmittel

Im Brandschutz werden Löschmittel abhängig von unterschiedlichen Faktoren eingesetzt. Sowohl die Umgebungstemperatur als auch die Menge des Brandgutes spielen eine wichtige Rolle. Oft kommt es zu einer Vermischung der Brandklassen im Brandfall.

Löschmittel haben im Brandschutz drei Löschwirkungen:

  • Ersticken (Flammenbildung)
    Unter Ersticken versteht man eine Störung des Mischungsverhältnisses zwischen dem brennbaren Stoff und dem Sauerstoff.
  • Abkühlen (Glutbildung)
    Das Abkühlen ist die Kühlung des brennbaren Stoffs unter die notwendige Mindesttemperatur.
  • Inhibitionseffekt B/C (Antikatalytische Wirkung)
    Durch den Inhibitionseffekt wird die Verbrennungsreaktion gestoppt und die Oxidationsgeschwindigkeit verzögert.

Wasser

Das bekannteste und am häufigsten verwendete Löschmittel ist Wasser. Es nimmt sehr schnell Wärmeenergie auf und kühlt den Brand unter die Mindesttemperatur ab. Das Wasser ist durch den Entzug der Verbrennungsenergie bei Bränden der Klasse A das wirksamste Löschmittel. Wasser ist schnell verfügbar und flexibel transportabel. Es ist außerdem ungiftig und umweltverträglich.

Brandschutz

Pulver

Pulver ist ein Löschmittel mit dem Brände nahezu aller Brandklassen gelöscht werden können. Es ist ein Gemisch aus verschiedenen Chemikalien. Pulver lässt sich in drei Arten aufteilen:

  • ABC Pulver (Glutbrandlöschpulver)
  • BC Pulver (Normallöschpulver)
  • D Pulver (Metallbrandlöschpulver).

Durch eine nicht unerhebliche Verschmutzung, verursacht der Einsatz von Pulver einen großen Löschmittelschaden. Je nach Zusammensetzung ist Pulver elektrisch leitfähig und kann bei Elektrobränden nur bedingt eingesetzt werden. Die Löschwirkungen von Pulver sind der Stickeffekt und der Inhibitionseffekt.

Löschschaum

Löschschaum ist eine Mischung. Sie besteht aus dem Grundstoff Wasser und den Zusatzstoffen Schäumungsmittel und Luft. Die Verschäumungsanzahl (VZ) enthält die Angabe, um wie viel sich das Gemischvolumen durch die Luftzufuhr am Schaumstrahlrohr vergrößert.

Die Unterteilung der Schäume ergibt sich wie folgt:

  • Schwerschaum, VZ bis 20
  • Mittelschaum, VZ 21 bis 200
  • Leichtschaum, VZ 201 bis 1000.

In der Regel wird Schaum im Brandschutz bei Flüssigkeitsbränden eingesetzt. Wie bei Pulver auch, ergibt sich durch die Verschmutzung ein nicht unerheblicher Schaden.

Kohlendioxid CO²

Kohlendioxid CO² ist ein elektrisch nicht leitfähiges, farb- und geruchsloses Gas. Kohlendioxid entsteht durch die Verbrennung von Kohlenstoff. Durch den Einsatz von CO² im Brandschutz wird der Sauerstoffgehalt unter den Mindestwert gebracht. CO² ist nur bei Flammenbränden der Brandklassen B und C wirksam.

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