Tordienst (Tor- und Pfortendienst)

Der Tordienst regelt, kontrolliert und überwacht den Personen,- Fahrzeug- und Güterverkehr an den Toren eines Werkes oder einer Industrieanlage und ist Teil des Objektschutzes und des Werkschutzes.

Wie im gesamten Bereich des Bewachungsgewerbes, findet im Tordienst ein allumfassender Einsatz von Sicherheitstechnik statt. Zu den Aufgaben des Tor- und Pfortendienstes gehört auch der Brandschutz.

Tordienst
Personenvereinzelungsanlage im Tor- und Pfortendienst

Tordienst: Qualifikation

Da der Tordienst in der Regel Bewachungsaufgaben nach § 34a GewO ausübt, müssen alle Beschäftigten die gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordung vorweisen.

Ferner werden je nach Anforderung des Arbeitgebers oder des Kunden, Mitarbeiter mit folgenden Abschlüssen im Tor- und Pfortendienst eingesetzt:

  • Meister für Schutz und Sicherheit
  • Fachkraft für Schutz und Sicherheit
  • Servicekraft für Schutz und Sicherheit
  • Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
  • Geprüfter Werkschutzmeister
  • Geprüfte Werkschutzfachkraft

Wird kein Meister- oder Fachkraftabschluss gefordert, können auch Beschäftigte mit anderen Berufsaubschlüssen in diesem Bereich eingesetzt werden, müssen jedoch in jedem Fall die Unterrichtung nach § 34a GewO haben. Die Beschäftigten im Tordienst haben in der Regel Grundkenntnisse in Englisch. Je nach Betriebsgröße und den Anforderungen des Kunden erhält das Personal regelmäßige Erfrischungen der Sprachkenntnisse durch entsprechende Schulungen. Große Firmen investieren in die Dienstleistungsqualität und setzen Mitarbeiter mit weiteren Fremdsprachen-Kenntnissen ein.

Aufgaben des Tordienstes

Die Aufgaben des Tor- und Pfortendienstes überschneiden sich in Teilen mit den Aufgaben des Empfangsdienstes. Der Tordienst kann auch als Empfangsdienst agieren. Der wesentliche Unterschied des Tordienstes zum Empfangsdienst ist die Ausübungs der Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO, insbesondere des Hausrechts.

Unterschied zum Empfangsdienst
Der Tordienst verrichtet seine Tätigkeit an einem Werkstor eines gesicherten und umzäunten Unternehmens und übt Bewachungstätigkeiten nach § 34 a GewO aus.

Der Tor- und Pfortendienst hat in seiner täglichen Arbeit mit folgenden Personengruppen zu tun:

  • Werksmitarbeiter
  • Fremdfirmenmitarbeiter
  • Kunden
  • Besucher
  • Gäste
  • Lieferanten
  • Zusteller
  • Einbrecher

Es fallen je nach Objekt verschiedene Aufgaben an:

  • Personen- und Fahrzeugkontrollen
  • Ausübung des Hausrechts
  • Besucherempfang
  • Kontrolle der Zugangsberechtigung
  • Kontrolle der Einfahrtsberechtigung
  • Telefondienst
  • Bearbeitung von Drohanrufen
  • Funkdienst
  • Ausstellung von Besucherausweisen
  • Empfang von Medienvertretern
  • Parkraumüberwachung
  • Lotsendienst
  • Gepäckaufbewahrung
  • Bearbeitung von Fundgegenständen
  • Interventionsdienst
  • Umfeldbeobachtung
  • Kontrolltätigkeiten
  • Warenannahme
  • Postannahme
  • Wiegedienst

Der Tor- und Pfortendienst handelt nach der Allgemeinen und der Objektspezifischen Dienstanweisung.

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