Empfangsdienst
Der Empfangsdienst kümmert sich wie der Tor- und Pfortendienst um den Empfang, die Betreuung und die Weiterleitung von Gästen und Besuchern, kurz gesagt, allen betriebsfremden Personen.
Der Empfang muss nicht primär Sicherheitsdienstleistungen erbringen, ist aber in der Regel dem Objektschutz und dem Werkschutz unterstellt. Dort wo der Empfang mit Sicherheitsaufgaben betraut ist, kommt die Sicherheitstechnik und der Brandschutz zum Einsatz.

In vielen Unternehmen hat der Empfang nichts mit der Sicherheit zu tun und verrichtet reine Serviceaufgaben. Da der Empfang die erste Anlaufstelle für Besucher, Gäste und Kunden in einem Unternehmen ist, obliegt diesem eine besondere Verantwortung an Professionalität.
Dabei gilt es, eine professionelle Gratwanderung zwischen der Kundenzufriedenheit und dem Einhalten von Sicherheitsstandards und der Ausübung des Hausrechts zu gewährleisten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Empfangsdienst können sowohl interne Beschäftige als auch Beschäftigte eines Sicherheitsdienstleisters sein.
Empfangsdienst: Qualifikation
Eine spezielle Berufsausbildung nur für den Empfangsdienst gibt es nicht und wird auch nicht vorausgesetzt. Als am meisten geeignete Kandidaten kommen Bewerber mit folgenden Abschlüssen infrage:
- Fachkraft für Schutz und Sicherheit
- Servicekraft für Schutz und Sicherheit
- Geprüfte Werkschutzfachkraft
- Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft
Viele Beschäftigte kommen auch aus Serviceberufen aus der Hotellerie oder als Quereinsteiger.
Wird das Personal im Empfangsdienst mit Sicherheitsaufgaben nach § 34 a GewO betraut, muss jeder Mitarbeiter durch die Unterrichtung nach § 34 a qualifiziert werden. Die Mitarbeiter im Empfangsdienst beherrschen in der Regel Englisch. Je nach Betriebsgröße wird das Personal in regelmäßigen Abständen in Englisch geschult, um die Kenntnisse aufzufrischen. Bei großen Unternehmen werden Mitarbeiter eingesetzt die weitere Fremdsprachen sprechen. So ist es oft der Fall, dass neben Englisch auch Französisch und Spanisch am Empfang gesprochen wird.
Personal mit reinen Serviceaufgaben ohne Sicherheitstätigkeiten müssen die Unterrichtung nicht vorweisen.
Aufgaben des Empfangsdienstes
Die Aufgaben des Empfangsdienstes können sich in Teilen mit den Aufgaben des Tor- und Pfortendienstes unterscheiden. Der Tordienst kann auch Aufgaben des Empfangsdienstes ausüben, jedoch übt ein reiner Empfangsdienst keine Bewachungstätigkeiten nach § 34a GewO aus.
Mehr Informationen erhalten Sie hier → Tordienst.