Objektschutz

Als Objektschutz wird die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung von Objekten durch Bewachungsmaßnahmen definiert. Der Objektschutz findet nicht nur im privatwirtschaftlichen Bereich und wird nicht nur durch private Bewachungsunternehmen durchgeführt.

Objektschutz wird auch von Polizei und Militär durchgeführt, um die Sicherheit der staatlichen Objekte zu gewährleisten. Castor-Transporte und Geld- und Werttransporte zählen im erweiterten Sinne zum Objektschutz.

Objektschutz

Im Rahmen der Dienstleistung durch private Sicherheitsunternehmen wird der Objektschutz auch Separatwachdienst bezeichnet. Für eine gewerbliche Tätigkeitsaufnahme im Objektschutz ist eine gesetzlich vorgeschriebene Unterrichtung notwendig.

Das eingesetzte Personal verrichtet den Dienst in der Regel uniformiert. Im Objekt findet ein integrierter Einsatz der Sicherheitstechnik und Brandschutz statt. Dazu zählen bauliche und technische Einrichtungen wie:

  • Videoüberwachung
  • Schranken
  • Sicherheitsverglasung
  • Drehkreuze
  • Vereinzelungsschleusen
  • Einbruchmeldeanlage (EMA)
  • Brandmeldeanlage (BMA)

Objektschutz: Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Jedermannsrechte
Die im Objektschutz eingesetzten Mitarbeiter haben keine besonderen rechtlichen Befugnisse. Für die Tätigkeit im Objektschutz stehen den Beschäftigten im Sicherheitsdienst lediglich die sogenannten „Jedermannsrechte“ zu.

Im Namen des Auftraggebers wird das Hausrecht ausgeübt. Die Wachleute agieren als Besitzdiener. Die privaten Sicherheitsfirmen müssen eine Bewachungserlaubnis beantragen, die von den Ordnungs- und Landratsämtern nach einer Prüfung erteilt wird.

Aufgaben des Objektschutzes

Die Aufgaben des Objektschutzes sind mit den Werkschutzaufgaben weitestgehend identisch. Mehr Informationen erhalten Sie hier → Werkschutz.






Tätigkeiten im Objektschutz

Der klassische Objektschutz im privaten Bewachungsgewerbe ist in mehrere Tätigkeitsbereiche aufgeteilt.

Posten- und Streifendienst (Streifendienst)

Der Streifendienst ist eine nach der DIN 77200 geregelte Tätigkeit im Objektschutz.

Alarm- und Interventionsdienst (Interventionsdienst)

Der Interventionsdienst ist eine nach der DIN 77200 geregelte Tätigkeit.

Schließdienst

Die Aufgaben des Schließdienstes reichen weit in die Vergangenheit. Neben der klassischen Nachtwache gehörte es zu den primären Aufgaben des städtischen Nachtwächters, Objekte zu kontrollieren und zu verschließen.

Revierdienst

Der Revierdienst ist nach der DIN700 definiert.

Empfangsdienst

Der Empfangsdienst ist für den professionellen Empfang, Betreuung und Weiterleitung aller betriebsfremden Personen zuständig. Das Empfangspersonal verfügt über gute Englischkenntnisse und hat in der Regel weitere Fremdsprachenkenntnisse wie z. B. Französisch und Spanisch.

Zum vollständigen Artikel → Empfangsdienst

Tor- und Pfortendienst

Der Tordienst ist ein Teil des Objektschutzes und Werkschutzes regelt, kontrolliert und überwacht den Personen,- Fahrzeug- und Güterverkehr. Der Tor- und Pfortendienst ist an den Toren eines Werkes oder einer Industrieanlage eingesetzt.

Zum vollständigen Artikel → Tor- und Pfortendienst

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