Sachkundeprüfung 34a Gewerbeordnung
Gemäß § 34a der Gewerbeordnung ist die Sachkundeprüfung 34a für besonders sensible Bewachungstätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben.
Sachkundeprüfung 34a GewO: Für wen ist diese verpflichtend?
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist für folgende Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe Pflicht:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder
- In Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr (z.B. Citystreife, Bahnhöfe, Einkaufszentren)
- Bewachungen im Einlassbereich von Diskotheken
- Schutz vor Ladendieben
Seit Dezember 2016 ist für folgende Gruppen die Sachkundeprüfung 34a Pflicht:
- Leitende Angestellte in der Bewachung von Flüchtlingsunterkünften (Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünfte nach dem Asylgesetz sowie amtliche Unterbringungen von asylsuchenden Menschen und Flüchtlingen)
- Gewerbetreibende (Unternehmer in der Bewachung, Geschäftsführer, Betriebsleiter etc.)
- Leitende Angestellte in der Bewachung von geschützten Großveranstaltungen
Abgrenzung zur Unterrichtung nach § 34a GewO
Die Sachkundeprüfung ist keine Unterrichtung 34a mit einer Prüfung. Die Anforderungen sind im Gegensatz zur Unterrichtung deutlich höher, sodass die Sachkunde die Unterrichtung ersetzt.
