Unterrichtung nach Paragraph 34 a Gewerbeordnung
Die Unterrichtung nach Paragraph 34a Gewerbeordnung (§34a GewO) ist die gesetzliche Grundlage für das Bewachungspersonal, um eine sozialversicherungspflichtige gewerbliche Tätigkeit bei einem Sicherheitsunternehmen aufnehmen zu können.
Paragraph 34a GewO: Für wen die Unterrichtung Pflicht ist
Die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung ist gesetzlich erforderlich für alle Tätigkeiten in folgenden Bereichen:
- Objektschutz
- Werkschutz
- Revierdienst
- Veranstaltungsschutz
- Begleit- und Personenschutz
- Geld- und Werttransport
- Detekteien und Ermittlungsdienste
- Luftisicherheit.
Für spezielle Tätigkeiten wird die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorausgesetzt.
Paragraph 34a GewO: Ausbildungsinhalte
Die Unterrichtung nach § 34a GewO beinhaltet folgende Themen:
- Grundgesetz, Bürgerliches Gesetzbuch, Straf- und Verfahrensrecht
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Bewachungsspezifische Themen des Datenschutzes
- Unfallverhütungsvorschriften
- Grundlagen der Sicherheitstechnik
- Umgang mit Abwehrwaffen
- Umgang mit Menschen, Deeskalationstechniken, Verhalten in Notsituationen
Paragraph 34a GewO: Lehrgangsträger, Dauer
Die Unterrichtung nach § 34a GewO wird von den Industrie- und Handelskammern angeboten.
Diese dauert 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, die Kosten können bei der IHK für München und Oberbayern angefragt werden.
Befreiung von der Unterrichtung
Bestimmte Personengruppen mit einschlägigen Abschlüssen sind von der Unterrichtung nach § 34a GewO befreit.
Wer einen staatlich anerkannten Berufsabschluss zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit, den Abschluss zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK, zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK), zum Geprüften Werkschutzmeister oder Meister für Schutz und Sicherheit vorweisen kann, ist von der Unterrichtung befreit.
Ebenso ist von der Unterrichtung befreit, wer einen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung für den mittleren Polizeivollzugsdienst, den mittleren Justizvollzugsdienst oder als Feldjäger der Bundeswehr erworben hat.
Weitere Personengruppen werden durch eine Stichtagregelung von der Unterrichtung befreit.
Somit ist jeder von der Unterrichtung befreit, der am 31.03.1996 in einem Bewachungs- oder Sicherheitsunternehmen beschäftigt war.
Abgrenzung zur beruflichen Qualifikation
Sehr oft wird die Unterrichtung nach Paragraph 34a als eine berufliche Qualifikation, bspw. die Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gesehen.
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist jedoch keine berufliche Qualifikation, sondern eine gesetzliche Mindestvoraussetzung.
