Nach rund 26 Jahren im Wachgewerbe, überwiegend im unbewaffneten Objekt- und Werkschutz, habe ich heute die Waffensachkunde-Prüfung bestanden und die Waffesachkunde nach §7 WaffG absolviert. Wer in Deutschland im privaten Sicherheitsdienst eine Schusswaffe führen will, muss u. a. die Waffensachkunde vorweisen. In über zwei Jahrzehnten meiner Tätigkeit im Wachgewerbe hatte ich immer wieder die Gelegenheit, die Waffensachkunde zu absolvieren, doch der Kelch ging immer wieder an mir vorbei. Ich habe mich zwar nicht vor der Waffensachkunde-Prüfung gedrückt, diese aber auch nicht aktiv angestrebt. Im unbewaffneten Objekt- und Werkschutz entwickelte ich mein volles Potenzial und hatte keine Ambitionen, im bewaffneten Sicherheitsdienst zu arbeiten. Im Sommer 2026 änderte sich die Situation und ich wurde durch meinen Arbeitgeber für die Waffensachkunde §7 WaffG angemeldet. Wie der Lehrgang und die Prüfung abgelaufen sind, darüber schreibe ich in diesem Blogartikel.
Was ist die Waffensachkunde nach §7 WaffG?
Die Waffensachkunde nach § 7 des Waffengesetzes (WaffG) ist der gesetzlich vorgeschriebene Nachweis, dass eine Person über die erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse im sicheren Umgang mit Schusswaffen und Munition verfügt. Der Sachkundenachweis ist unter anderem für Berufswaffenträger im Bewachungsgewerbe, Sportschützen sowie in weiteren waffenrechtlich geregelten Bereichen erforderlich. Er wird durch eine anerkannte Prüfung oder in bestimmten Fällen durch eine entsprechende Ausbildung oder berufliche Tätigkeit erbracht.
Die Ausbildung vermittelt umfangreiche Kenntnisse im Waffenrecht, Beschussrecht sowie zu den Vorschriften über Notwehr und Notstand. Darüber hinaus werden die Funktionsweise von Schusswaffen, Grundlagen der Ballistik, verschiedene Munitionsarten und die sichere Handhabung von Waffen behandelt. Ein wichtiger Bestandteil ist außerdem das praktische Schießtraining, bei dem die sichere Bedienung und der verantwortungsvolle Umgang mit Schusswaffen nachgewiesen werden müssen.
Die Sachkundeprüfung besteht in der Regel aus einem schriftlichen, einem mündlichen und einem praktischen Prüfungsteil. Erst nach erfolgreichem Bestehen gilt die gesetzlich geforderte Sachkunde als nachgewiesen. Sie ist jedoch nur eine Voraussetzung von mehreren für den legalen Umgang mit erlaubnispflichtigen Schusswaffen. Je nach Anwendungsbereich müssen zusätzlich unter anderem Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und ein Bedürfnis nachgewiesen werden.
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Sportschützen und Sicherheitspersonal: Verschiedene Lehrgänge
Die Waffensachkunde für Sportschützen ist auf den schießsportlichen Zweck ausgerichtet. Vermittelt werden insbesondere Waffenrecht, Waffentechnik, sichere Handhabung und praktische Schießfertigkeiten für die beantragten Waffenarten. Sie dient als Voraussetzung für den Erwerb und Besitz entsprechender Sportwaffen, berechtigt aber nicht dazu, eine Schusswaffe in der Öffentlichkeit zu führen. Die Sachkunde darf auf den geltend gemachten Zweck beschränkt sein.

Die Sachkunde für Waffenträger ist dagegen auf Personen zugeschnitten, die eine Schusswaffe aufgrund einer beruflichen Tätigkeit oder einer besonderen Gefährdung führen sollen. Daher spielen das Führen von Waffen, Notwehr und Notstand, der praktische Einsatzrahmen sowie die sichere Handhabung unter beruflichen Bedingungen eine größere Rolle.
Bei Mitarbeitern im Bewachungsgewerbe kann außerdem die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung erforderlich sein. Diese gewerberechtliche Prüfung ist nicht mit der waffenrechtlichen Sachkunde gleichzusetzen, je nach Tätigkeit können deshalb beide Nachweise benötigt werden. Maßgeblich sind stets der konkrete Verwendungszweck und die Anforderungen der zuständigen Waffenbehörde.
Waffensachkunde: Warum erst nach 26 Jahren?
Über meine Anfänge im Wachgewerbe habe ich hier auf dem Blog ausführlich geschrieben. Ende 2000 hatte ich meinen ersten Job bei einer Detektei und stand an der Tür eines Kaufhauses in der Münchner Innenstadt. Zwei Monate später hatte ich meinen ersten Job bei einem kleinen Sicherheitsunternehmen und war in der Baustellenbewachung eingesetzt, überwiegend in den Nachtschichten.
Im April 2001 absolvierte ich die Unterrichtung nach § 34 a Gewerbeordnung bei der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. Die Unterrichtung ist die gesetzliche Voraussetzung, um eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe auszuüben und nicht als Qualifizierungsmaßnahme zu sehen. Für mich fühlte sich diese aber wie eine Qualifizierung und Weiterbildung und machte mir großen Spaß.
Im Jahr 2002 schickte mich mein damaliger Arbeitgeber auf die Werkschutzlehrgänge I und II. Auch hier hatte ich meinen Spaß, traf Kollegen aus anderen Unternehmen und erlangte Wissen, welches ich praktisch im Objekt- und Werkschutz anwenden konnte. Ende 2004 war ich mit mehreren Kollegen auf dem Lehrgang für den umluftunabhängigen Atemschutz und wurde als Atemschutzgeräteträger bei der Feuerwehr ausgebildet.
2005 machte ich privat die Werkschutzlehrgänge III und IV und meldete mich für die Prüfung zur Werkschutzfachkraft IHK an, die ich im Jahr 2006 erfolgreich bestand. Im Jahr 2008 machte ich den LKW-Führerschein, die Klasse CE, und im Jahr 2012 bestand ich die Prüfung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit auf dem zweiten Bildungsweg. Dazwischen habe ich andere Qualifizierungsmaßnahmen in den Bereichen Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Webdesign absolviert.
Nach so vielen Jahren könnte man berechtigt die Frage stellen, warum ich nicht schon früher die Waffensachkunde gemacht habe. Wie ich eingangs schon geschrieben habe, mir fehlte einfach die Ambition, im bewaffneten Sicherheitsdienst zu arbeiten. Trotz der Gelegenheiten, die sich über die Jahre ergeben haben. Im Jahr 2025, also im letzten Jahr, hatte ich ein Jobangebot für den bewaffneten Dienst bei einer Polizeibehörde.
Die spontane Bewerbung veränderte alles
An Jobangeboten hat es nicht gemangelt, es war meine persönliche Ambitionslosigkeit und vielleicht auch etwas die Faulheit, dass ich die Waffenachkunde nach §7 WaffG in 26 Jahren nicht gemacht habe. Bis heute.
Anfang Juli 2026 habe ich mich spontan bei einem Münchner Sicherheitsunternehmen für den bewaffneten Sicherheitsdienst beworben und wurde schnell kontaktiert. Es handelte sich bei dem Objekt um einen sensiblen Bereich und ich erfüllte alle Voraussetzungen, bis auf die Waffensachkunde.
Diese wollte ich privat bezahlen, doch der Arbeitgeber bot mir an, diese über den Kooperationspartner der Firma zu machen und streckte auch die Kosten vor. Das Angebot nahm ich an und nach meinem Beginn bei der Sicherheitsfirma begann bereits nach wenigen Tagen die Waffensachkunde-Schulung.
Ablauf: Teil 1 – Theorie im Online-Unterricht
Seit Corona hat sich die Organisation von Schulungsmaßnahmen radikal geändert. Weg vom Präsenzunterricht hin zum Online-Unterricht. Ich muss aber sagen, dass man bereits vor Corona die GSSK-Lehrgänge online absolvieren konnte. Die Pandemie hat diesen Trend nur noch beschleunigt. Die Waffensachkunde wurde an drei Tagen über Zoom abgehalten. Zugeschaltet waren der Dozent und drei weitere Teilnehmer.
Der theoretische Unterricht vermittelte die wesentlichen rechtlichen und technischen Grundlagen für den sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Schusswaffen und Munition. Behandelt wurden unter anderem die Vorschriften des Waffen- und Beschussrechts, die rechtlichen Grundlagen von Notwehr und Notstand sowie wichtige waffen- und munitionstechnische Begriffe.
Ein weiterer Schwerpunkt lag auf den Pflichten von Waffen- und Munitionsbesitzern. Dabei wurden die gesetzlichen Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition, die Kennzeichnung von Waffen und Munition sowie die Vorgaben der DGUV Vorschrift 23 für Wach- und Sicherungsdienste ausführlich erläutert. Ergänzend wurden die Grundlagen der Ballistik, insbesondere Reichweite und Wirkungsweise von Geschossen, sowie Aufbau und Funktionsweise der für die Prüfung relevanten Waffenarten behandelt.
Ablauf: Teil 2 – Praktisches Schießen und Prüfung
Nach der Theorie ging es am zweiten Wochenende zur Praxis über. Wir trafen uns relativ früh, um sieben Uhr, auf dem Schießstand. Der Dozent bereitete die Waffen und Munition vor und es gab eine gründliche Einweisung.
Im Mittelpunkt standen die vier Sicherheitsregeln nach Modern Isosceles, die Grundlagen der Schießtechnik sowie der sichere Umgang mit Schusswaffen und Munition im Mittelpunkt. Die einzelnen Abläufe wurden detailliert erklärt und anhand von Beispielen vermittelt, sodass eine fundierte Vorbereitung auf die praktische Ausbildung und Prüfung möglich war. Der Dozent war durch und durch ein Profi und kam aus dem langjährigen Dienst im Geld- und Werttransport.
Wir schossen auf Kommando aus verschiedenen Waffen, zuerst aus einem Revolver und anschließend aus der Pistole. Dabei übten wir das Schießen im Single Action und Double Action Modus. Besonders wurde der Wert auf die Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und der ordnungsgemäßen Handhabung der Waffen gelegt.
Der Lehrgang schloss mit einer theoretischen sowie einer praktischen Prüfung gemäß den Vorgaben der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) ab. Die theoretische Prüfung enthielt rund 100 Fragen, die im Multiple-Choice-Verfahren beantwortet werden mussten. Im Rahmen der praktischen Prüfung wurde die sichere Handhabung der Waffen nachgewiesen und das erforderliche Trefferbild erreicht.
Zum Abschied gab uns der Dozent die erste Scheibe, auf die geschossen wurde, sowie zwei Patronenhülsen als Erinnerung mit. Insgesamt kann ich sagen, dass ich eine ganze Menge gelernt habe und dass mir der Lehrgang großen Spaß gemacht hat.

Waffensachkunde – Fazit
Der Lehrgang zur Waffensachkunde vermittelte eine umfassende Kombination aus rechtlichen, technischen und praktischen Grundlagen für den sicheren Umgang mit Schusswaffen. Durch die Teilnahme über Zoom konnten die theoretischen Inhalte flexibel und strukturiert erarbeitet werden, während die anschließende praktische Ausbildung und Prüfung das erworbene Wissen festigten.
Insgesamt bot der Lehrgang eine fundierte Vorbereitung auf die Sachkundeprüfung und schuf die Voraussetzungen für einen verantwortungsvollen und gesetzeskonformen Umgang mit Waffen und Munition. Mit der Waffensachkunde habe ich nach über zwei Jahrzehnten im Sicherheitsdienst eine zusätzliche und wertvolle Qualifizierungsmaßnahme erlangt.
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