Security Ausbildung

Die Ausbildung im Sicherheitsdienst ist heute vielschichtig und reicht von der gesetzlich vorgeschriebenen Unterrichtung nach § 34 a GewO bis zum Masterstudium Sicherheitsmanagement. Lange Zeit gab es keine einheitliche und allumfassende Security Ausbildung in Deutschland.

Seit 1982 war die Fortbildungprüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK als Fachabschluss maßgebend und anerkannt in der Sicherheitswirtschaft.

Security Ausbildung

Die Voraussetzungen zur Zulassung für die Prüfung zur Werkschutzfachkraft waren:

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung und
  • eine zweijährige Tätigkeit im Wachgewerbe.

Wer keine abgeschlossene Berufsausbildung hatte, konnte zur Prüfung zugelassen werden, wenn:

  • Eine sechsjährige Berufspraxis nachgewiesen werden konnte und
  • davon zwei Jahre im Wachgewerbe waren.

Die Bezeichnung Werkschutzfachkraft implizierte jedoch die Beschränkung auf den Werkschutz. Obwohl dieser Abschluss eine breite Verwendung fand, musste eine allgemeine Lösung her.

Security Ausbildung: Einführung der dualen Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Im Jahr 2002 hat der Gesetzgeber die duale Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit eingeführt. Damit gab es das erste Mal in Deutschland eine gesetzliche allgemeingültige Security Ausbildung.

Im Jahr 2005 wurden die Anmeldungen für die Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft letztmalig angenommen, bis im Jahr 2007 diese Prüfung auslief und nicht mehr geprüft wurde. Stellvertretend wurde ab 2007 der Abschluss zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) eingeführt, um Quereinsteigern die Möglichkeit zu bieten, eine Security Ausbildung zu erlangen.

Ausbildungsmaßnahmen im Sicherheitsdienst

Die Thematik der Security Ausbildung ist sehr umfangreich, sodass für jede Ausbildungsmaßnahme ein Querverweis auf einen gesonderten Artikel oder Seite erfolgt.

Zum jetzigen Zeitpunkt (Mai 2018) befindet sich diese Seite im Ausbau, wir arbeiten jedoch daran, Ihnen so schnell wie möglich qualitative und umfassende Informationen anzubieten. Nutzen Sie auch die weiterführenden Links am Ende der Übersicht.

Ausbildungsmaßnahmen im Überblick

Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung

Der Gesetzgeber schreibt für das Bewachungspersonal eine Schulungsmaßnahme vor, um den Qualitätsanforderungen der Sicherheitsdienstleistung gerecht zu werden. Jeder der eine sozialversicherungspflichtige gewerbliche Tätigkeit in einem Sicherheitsunternehmen ausübt, muss über die Unterrichtung nach § 34a GewO verfügen.

Zum vollständigen Artikel → Unterrichtung nach § 34a GewO

Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung

Für besonders sensible Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist die Unterrichtung nicht mehr ausreichend, sodass eine Sachkundeprüfung abgelegt werden muss. Für alle Tätigkeiten im öffentlichen Bereich, z. B. Türsteher vor gastgewerblichen Diskotheken, City-Streife etc. ist die Sachkundeprüfung nach § 34a Gewerbeordnung vorgeschrieben.

Zum vollständigen Artikel → Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Waffensachkunde nach § 7 WaffG

Für bewaffnete Sicherheitstätigkeiten, z. B. Geld- und Werttransport muss eine Waffensachkunde nach § 7 WaffG abgelegt werden. In der Regel wird ein mehrtägiger Lehrgang absolviert der auf die Waffensachkundeprüfung vorbereitet. Neben der praktischen Ausbildung (Schießen) werden theoretische Kenntnisse aus dem Waffenrecht und den Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste vermittelt.

Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK (GSSK)

Für Quereinsteiger im Sicherheitsgewerbe bietet sich die Fortbildungsprüfung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft IHK (GSSK) an. Die GSSK ist die Nachfolgeprüfung der Prüfung zur Geprüften Werkschutzfachkraft IHK. Diese bestand bis 2005 und wird seitdem nicht mehr geprüft, hat jedoch Bestandsschutz und ist weiterhin im Geschäftsverkehr anerkannt.

Zum vollständigen Artikel → Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)

Servicekraft für Schutz und Sicherheit

Neben der dreijährigen Berufsausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit gibt es den zweijährigen Ausbildungsberuf Servicekraft für Schutz und Sicherheit. Im Unterschied zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit wird in der Ausbildung zur Servicekraft das Fach Wirtschafts- und Sozialkunde nicht unterrichtet.

Fachkraft für Schutz und Sicherheit

Seit 2002 gibt es in Deutschland eine einheitlich geregelte duale Berufsausbildung im Sicherheitsgewerbe. Der staatlich anerkannte Ausbildungsberuf Fachkraft für Schutz und Sicherheit ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelter Beruf.

Die Ausbildung ist in folgende Bereiche aufgeteilt:

  • Schutz und Sicherheit (Dienstkunde)
  • Situationsgerechtes Verhalten und Handeln
  • Sicherheitstechnik
  • Rechtsgrundlagen für Sicherheitsdienste
  • Wirtschafts- und Sozialkunde
Geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit

Der Abschluss zum Meister für Schutz und Sicherheit ist die Nachfolgeprüfung des nicht mehr geprüften und angebotenen Werkschutzmeisters.

Sicherheitsfachwirt (FH)

Der Sicherheitsfachwirt (FH) ist ein Hochschullehrgang mit Zertifikat und wird von der Fachhochschule für Verwaltung und Dienstleistung angeboten.

Sicherheitsmanagement Studium

Im Sicherheitsdienst kann auch ein ein akademischer Abschluss erworben werden – das Sicherheitsmanagement Bachelor Studium. Dieser wird leider von nur wenigen Hochschulen angeboten.

Weiterführende Links

Mehr Informationen erhalten Sie unter folgenden Links:

→ Karriereboss, Ausbildung im Sicherheitsdienst

Bayerischer Verband für Sicherheit in der Wirtschaft

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